Immobilienrecht

Als Notar im Rhein-Main-Gebiet vertrete ich die Interessen von Käufern und Verkäufern beim Immobilienkauf.

Ich weiß aus langjähriger Erfahrung in meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Notar für den Großraum Frankfurt, dass gerade Kaufverträge über Immobilien für die Beteiligten von großer Bedeutung sind – und dies nicht nur aus finanziellen Gründen. Umso wichtiger ist es, dass alle Einzelheiten vor dem Eigentumsübergang gründlich und fachlich korrekt geregelt werden. Deshalb sieht das Gesetz beim Immobilienkauf zwingend die notarielle Mitwirkung vor.

In meinen Büroräumen in Kriftel bei Frankfurt entwickle ich auf der Basis Ihrer Vorstellungen einen rechtlich ausgewogenen Kaufvertrag, besorge alle Unterlagen, die für den Vollzug nötig sind, und überwache die Überschreibung des Eigentums an den Käufer im Grundbuch.

Damit helfe ich Ihnen als Ihr Notar im Rhein-Main-Gebiet, Risiken zu vermeiden. In einem Kaufvertrag über eine Immobilie regelt der Notar für Sie unter anderem diese Aspekte:

  • Absicherungen von Käufer und Verkäufer
  • Beantragung der Eigentumsvormerkung
  • Löschung oder Fortbestehenlassen von Belastungen
  • Regelungen über Mängelgewährleistungen
  • Aufteilung der Kosten für die Erschließung
  • Beurkundung von Grundpfandrechten

Kaufverträge über Immobilien können Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäuser, aber auch Baugrundstücke oder Eigentumswohnungen betreffen.

Der Notar als gesetzlich vorgeschriebene mitwirkende Institution sorgt dabei dafür, dass der Käufer das Objekt nach Zahlung des Kaufpreises erhält. Umgekehrt sichert der Notar ab, dass der Verkäufer sein Eigentum nicht verliert, ohne dass er seinen Kaufpreis erhält. Der Notar überwacht die korrekte Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Erst durch diesen Akt werden Sie juristisch der Eigentümer einer Immobilie.

Gerade bei einem so wichtigen Vorgang wie dem Immobilienkauf ist es für Sie als Käufer einer Immobilie von elementarer Bedeutung, sich an einen Notar im Rhein-Main-Gebiet zu wenden, der sich nicht nur auf dem rechtlichen Gebiet, sondern auch mit den Gepflogenheiten in der Region auskennt.

Nur die Hinzuziehung eines fachlich kompetenten Juristen kann gewährleisten, dass der Kaufvertrag rechtlich ausgewogen gestaltet wird. Gern berate ich Sie hierzu in meinen Büroräumen in Kriftel.

Immobillienrecht

Übertragung von Immobilien

Für viele Menschen wird gerade in der zweiten Lebenshälfte die Frage wichtig, ob bereits zu Lebzeiten die Übertragung von Vermögenswerten – insbesondere von Immobilien – vorteilhaft ist. Auch im Vordertaunus, einem Gebiet mit vielen Immobilien in besten Lagen, ist diese Entscheidung für viele Menschen von besonderer Bedeutung. Als Notar im Rhein-Main-Gebiet habe ich schon viele Mandanten in entsprechenden Rechtsfragen beraten.

Der Eigentumsübergang an einer Immobilie kann nur durch Eintragung in das Grundbuch bewirkt werden. Bei allen Grundbuchangelegenheiten muss ein Notar mitwirken, damit die Rechte aller Beteiligten gewahrt werden. Der Rechtsgrund für die Übertragung einer Immobilie kann vielfältig sein:

  • ein vor einem Notar geschlossener Kaufvertrag über ein Grundstück,
  • ein handschriftliches Testament oder ein Testament, das vor einem Notar geschlossen wurde,
  • der Übergang des Eigentums aufgrund gesetzlicher Regelungen,
  • ein Ehevertrag, in dem Vereinbarungen über eine Immobilie für den Fall einer Scheidung getroffen werden,
  • Übertragungsverträge zwischen Eltern und Kindern.

Gerade bei der letzten Alternative spielen oft steuerliche Überlegungen eine Rolle. Aber auch spätere Streitigkeiten zwischen den Kindern um das Erbe können dadurch vermieden werden. Und als Unternehmer besteht für Sie die Möglichkeit, Immobilien vor dem etwaigen Zugriff von Gläubigern zu schützen. Letztlich hat ein verkleinerter Nachlass auch Auswirkungen auf eventuelle Pflichtteilsansprüche.

Wenn Sie einen Notar im Rhein-Main-Gebiet oder im Vordertaunus suchen, der Sie in familien- und immobilienrechtlichen Fragen berät, können Sie sich gern an mich wenden. In meiner Notarkanzlei garantieren wir Ihnen fachliche Kompetenz und die konsequente Verfolgung Ihrer Interessen – auch dann, wenn es Ihnen um die Übertragung von Immobilien geht, die im Vordertaunus, in Frankfurt oder im Rhein-Main-Gebiet gelegen sind.