Notar B. Ludwig – Kriftel

Aufgaben des Notars

In unterschiedlichsten Rechtsfragen eine unverzichtbare Aufgabe!

Im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt vertritt der Notar nicht die Interessen einer Partei, sondern tritt als Sachverwalter und unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes bei der Sache auf.

Er ist dabei immer auf der Suche nach einer rechtlich sicheren und ausgewogenen Gestaltung der Lösung aller Parteien. Notare ähneln im Grunde dem Richter, der die Beteiligten unabhängig und unparteiisch betreut und ist zugleich Garant für die Parteien, das Recht gleichermaßen zu sichern.

Was ist ein Notar?

Der Notar ist eine Amtsperson. Er wird vom Staat ernannt und sorgt für Rechtsfrieden im Interesse des Verbraucherschutzes. Der Notar betreut den Bürger bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften. Er berät und belehrt die Parteien und hilft bei der Formulierung von Verträgen. Das Ergebnis ist eine klare und eindeutig gefasste Urkunde. In Hessen werden die Notaraufgaben von Rechtsanwälten wahrgenommen, die zu Notaren ernannt sind. Durch ihre Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber sichern die Notare auch dem unerfahrenen Bürger sein Recht zu.

Wann muss ich zum Notar?

  • Bei Beurkundung jeder Art
    (z.B. Ehe-, Erb-, Immobilien-, und Schenkungsverträge, Testamente, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Scheidungsfolgevereinbarung, Versammlungsbeschlüsse, Gründung sowie Umgestaltung einer Gesellschaft, Registeranmeldung etc.)
  • Vollstreckbarerklärung von Privaturkunden (z.B. Privater Darlehensvertrag)
  • Anwaltsvergleiche und Schiedsprüche mit vereinbartem Wortlaut
  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  • Vornahme von Verlosungen und Auslosungen
  • Abnehmen und Eiden und eidestattliche Versicherungen.

Warum zum Notar?

  • Unparteiliche Beratung über die rechtliche Tragweite des beabsichtigten Rechtsgeschäfts
  • Erörterung konfliktträchtiger Punkte im Dialog mit den Beteiligten
  • Entwurf des Urkundentextes nach den Vorstellungen der Beteiligten
  • Schutz vor übereilter Bindung bei riskanten Rechtsgeschäften (Warnfunktion u.a. Durch Vorlesen der Urkunde)
  • Vollzug der Urkunde (z.B. Eintrag im Grundbuch bzw. Im Handelsregister)

Der Notar trägt Verantwortung für den ordnungsgemäßen Inhalt der Urkunde und das gesamte Verfahren

Wozu notarielle Urkunde?

  1. Funktion der Beweissicherung
  2. Vollstreckungswirkung als Sicherungsmittel für Kreditaufnahmen und Durchsetzung vertraglicher Zahlungspflicht

Die notarielle Urkunde hat Wirkung, die sonst nur einer gerichtlichen Entscheidung zukommen

Was kostet ein Notar?

Notare sind verpflichtet für ihre Amtstätigkeit die gesetzliche vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Honorarvereinbarungen sind deshalb nicht zulässig. Durch die gesetzliche Festschreibung der Gebühren sind diese bei jedem Notar in Deutschland gleich. Die Höhe der Notargebühren richtet sich nach dem Wert und der Bedeutung des Geschäfts. Auf den zeitlichen Umfang der notariellen Tätigkeit kommt es nicht an. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Notar. Seine Leistung kostet Ihrer Familie oder Ihrer Gesellschaft in der Regel weniger als Sie vermuten. Fragen Sie Ihren Notar!

Vertrauen ist gut, Anwalt ist besser.

Dies gilt nicht nur für den Streitfall: Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt wird Streitereien und Prozesse in Ihrem Interesse oft verhindern – Sie müssen sie oder ihn nur rechtszeitig hinzuziehen. Ganz gleich, ob für Sie ein Streit durch gütliche Einigung oder vor Gericht aus dem Wege geräumt wird: Ihr Erfolg, Ihr Vorankommen – das ist zugleich der Erfolg Ihrer Anwälte! Und die Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit!

Keine Angst vorm Anwalt!

Auch heute noch scheut so mancher den Gang zum Anwalt. Anwälte gelten als teuer. Doch hier haben viele ein völlig falsches Bild: Fragen Sie Ihren Anwalt gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für Sie ein Stück Sicherheit und für ihn selbstverständlich. Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin sagt Ihnen außerdem, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.

Was kann ein Anwalt für mich tun?

Bevor Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt nach außen hin Ihre Interessen vertritt, wird sie oder er zusammen mit Ihnen Ihre jeweiligen Erfolgsaussichten erörtern, den Umfang seiner Dienstleistung bestimmen und Sie über die voraussichtlichen Kosten informieren. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt berät Sie z.B. In folgenden Angelegenheiten: Mietrecht (Mieterhöhungen, Streitigkeiten mit dem Vermieter oder dem Mieter, etc.) Erbrecht (Erbschaftsstreit mit Angehörigen, etc.) Familienrecht (Scheidung, Sorgerecht für Kinder etc.) Verkehrsrecht (Unfallsachen, Strafzettel etc.)

Guter Rat muss nicht teuer sein!

Ein erstes Beratungsgespräch kostet für Verbraucher höchstens EUR 190,00 zuzüglich Mehrwertsteuer. Ansonsten beträgt die Gebühr für die Beratung oder die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens für Verbraucher, wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen ist, höchstens netto EUR 250,00. Die anwaltliche Tätigkeit wird nach einem Vergütungsgesetz (RVG = Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) bezahlt.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe – was ist das ?

Wenn Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen niedrig sind, haben Sie Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Die Beratungshilfe ermöglicht Ihnen eine außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt Ihrer Wahl, z.B. bei Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter. Die Prozesskostenhilfe sichert Ihnen die Hilfe eines Anwaltes bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht.

Etwa bei einem Ehescheidungsverfahren. Auch die Gerichtskosten entfallen entweder ganz oder können ratenweise abgezahlt werden. Beides gibt es für (fast) alle Rechtsgebiete und in allen Bundesländern. Die Ausnahme: Beratungshilfe kann nicht in Anspruch nehmen, wer seinen Wohnsitz in Bremen oder Hamburg hat. Dort gibt es andere Stellen. Fragen Sie beim Gericht oder den örtlichen Anwaltsvereinen nach…

Wann und wie gibt es diese Hilfen?

Ob Sie diese Hilfen bekommen, richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen. Bringen Sie Ihrem Anwalt daher alle notwendigen Unterlagen, wie Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag etc. mit. Er wird Ihnen sagen, ob Beratungs- oder Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Es zählt, was unter dem Strich von Ihrem Gehalt übrig bleibt.

Im Klartext heißt das: Wenn Ihnen nach Abzug aller Kosten (wie Steuern, Sozialabgaben, Versicherungsbeiträgen, Miete, Heizung, etc.) weniger als EUR 380,00 im Monat (Stand 1.7.2006) bleiben, haben Sie Anspruch auf diese Hilfen. Übrigens: EUR 380,00 müssen auch Ihrer Frau oder Ihrem Mann bzw. Ihrem Lebenspartner bleiben und EUR 266,00 sind pro Kind „frei“. Haben Sie Einkommen aus Erwerbstätigkeit? Dann können Sie von Ihrem Einkommen einen Freibetrag von EUR 173,00 abziehen. Für Ihre Beratungshilfe zahlen Sie dann nur EUR 10,00.

Bei der Prozesskostenhilfe müssen Sie einen Teil der Kosten unter Umständen in Raten zahlen. Die Überschreitung der Freibeträge bedeutet für die Prozesskostenhifle nicht etwa, dass sie nicht bewilligt werden kann, sondern nur, dass Sie mit einer Ratenzahlungsanordnung rechnen müssen. Beratungshilfe ist dann aber nicht mehr möglich. Ob für Ihre eigenen Anwalts- und Gerichtskosten „Nulltarif“ gilt, sagt Ihnen Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt.